Ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen sind im Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern, bes. § 3, 4, 9 und 11 festgeschrieben. Demnach arbeiten die Unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte mit ehrenamtlichen Denkmalpflegern zusammen. Für die fachliche Betreuung und Anleitung stehen außerdem die Dezernenten und Mitarbeiter des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege (Denkmalfachbehörde, LaKD) als individuelle Ansprechpartner zur Verfügung. Die Denkmalfachbehörde kann auf Vorschlag der unteren Denkmalschutzbehörden und nach eigenem Dafürhalten ehrenamtliche Denkmalpfleger ernennen.

Das fachlich zuständige Landesamt (LaKD), die unteren Denkmalschutzbehörden mit Genehmigung des Landesamtes sowie deren Beauftragte, also auch ernannte Ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger, sind berechtigt, das Denkmal zu bergen. Dies setzt aber immer voraus, dass vorab die Zustimmung der Denkmalfachbehörde, also des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege, erteilt worden ist.

Praktische Arbeiten

  1. Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege bietet in Zusammenarbeit mit der Archäologischen Gesellschaft M-V e.V. regelmäßig Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Schüler (Schullandheim), Spezialistenlager und Gemeinschaftsausgrabungen für Jugendliche und Erwachsene und Weiterbildungskurse für ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger (Fachhochschule Güstrow) an. In diesen Veranstaltungen können Grundkenntnisse und auch weiterführende Spezialkenntnisse erworben werden.
  2. Das Landesamt bietet Schülern die Möglichkeit ein Schülerpraktikum in der Denkmalpflege zu absolvieren. Außerdem besteht die Möglichkeit zwischen Schule und Berufsausbildung/Studium ein „Freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege“ zu leisten.
  3. Durch die Mitarbeit in Kreisarbeitsgemeinschaften, Fachgruppen und Interessengemeinschaften werden diese Kenntnisse durch gemeinsame oder auch individuelle Feldbegehungen vertieft. Fachgerechte Begehungstechniken sowie die Fundeinmessung und Kartierung der Funde und Fundplätze werden praktisch vermittelt und angewendet.
  4. Die Bestimmung der Funde und das Schreiben von Fundmeldung und das magazingerechte Verpacken der Funde erfolgt je nach eigenen Kenntnissen bei den Arbeitstreffen der Fachgruppe oder in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der Unteren Denkmalschutzbehörden oder des Landesamtes.
  5. Zu den ehrenamtlichen Aufgaben gehört auch das Denkmalmonitoring, also die regelmäßige Besichtigung obertägiger Bodendenkmäler (Grabhügel, Burgwälle, Landwehren usw.). Die Beobachtungen werden in Besichtigungsprotokollen festgehalten und an die Behörden gemeldet. Wo Pflegearbeiten an Bodendenkmälern sinnvoll erscheinen, können diese nach Rücksprache mit den Behörden von ehrenamtlichen Mitarbeitern und Interessenten vorgenommen werden.
  6. Außerdem werden kulturelle Vortragsabende von den Fachgruppen und Kreisarbeitsgemeinschaften selbst oder in Zusammenarbeit mit den Behörden organisiert.

Wie werde ich Ehrenamtliche(r) Bodendenkmalpfleger(in)?

  • Phase 1:
    Die Mitwirkung beginnt zunächst als Interessent(in) in Arbeitsgemeinschaften, Fachgruppen usw. Dabei werden die erforderlichen Grundkenntnisse schrittweise in Gemeinschaft erworben und nach Möglichkeit auch Fortbildungsveranstaltungen besucht.
  • Phase 2:
    Sind Grundkenntnisse vorhanden, so können eigene Feldbegehungen erfolgen und Fundmeldungen geschrieben werden. Bei hinreichender Erfahrung kann das Landesamt eine vorläufige Bescheinigung ausstellen, in der bestätigt wird, dass man im Auftrag des Landesamtes tätig ist.
  • Phase 3:
    nach in der Regel mehrjähriger Zusammenarbeit mit den Behörden und sehr guten Kenntnissen durch die praktische Gemeinschaftsarbeit und den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen kann die offizielle Ernennung als  „Ehrenamtliche(r) Bodendenkmalpfleger(in)“ im Auftrag des Kultusministers (oberste Denkmalschutzbehörde) und die Ausgabe eines auf fünf Jahre befristeten und verlängerbaren Ausweises erfolgen. Mit der Ernennung sind besondere Befugnisse verbunden. Ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger haben eine verantwortungsvolle Multiplikatoren-Funktion und stärken die gesellschaftliche Akzeptanz für staatliche Belange.